September 24, 2007

Usmanow vs Murray oder Hoppla, die Sphere!

Alischer Burchanowitsch Usmanow, der sich beim Londoner Fussballverein FC Arsenal eingekauft hat, als dubiose Figur zu bezeichnen, wäre eine Verharmlosung erster Güte; man zögert nicht, den Ansagen von Craig Murray über diesen Oligarchen in ihrer Substanz Glauben zu schenken (laut KRUSENSTERN: schändlicher Schurke, Verbrecher, Heroin-Schieber und angeklagter Vergewaltiger).

Das Problem: Murrays Ansagen sind nur Aussagen einer Privatperson – von keinem Gericht abgesegnet. Und solche bleiben sie, auch wenn man sie – es sei wiederholt – in ihrer Substanz für richtig hält. Und viele andere Menschen ebenfalls, wie der kollektive Aufschrei belegt, welcher seit dem Zeitpunkt ertönt, als Murrays Weblog abgeschaltet wurde.

Die Abschaltung erfolgte durch den Hoster nach mehrmaliger Aufforderung von Usmanows Anwälten an Murray, bestimmte Inhalte von der Website zu entfernen. Usmanows Anwälte sagen, Murray veröffentliche ihren Klienten betreffende Behauptungen, welche falsch, haltlos und grob verleumderisch seien (false, indefensible and grossly defamatory).

Die Abschaltung wurde in der Öffentlichkeit sofort als Zensur bezeichnet und viele Internet-User stellten eigene Server-Kapazitäten zur Verfügung, um Murrays Website zu spiegeln und sie damit weiterhin zugänglich zu halten.

Auch wenn man zu Usmanov steht wie Murray (siehe oben!) – der Vorgang ist problematisch. Er beweist jedenfalls nicht nur, dass im Internet keine Zensur möglich ist, wie das händereibend da und dort notiert wird; er ist – bei genauer Betrachtung – ein Beleg dafür, wie Blogger sich über rechtliche Bestimmungen hinwegsetzen und eine letztlich nicht legitimierte Gewalt ausüben. Viele vermutlich aus Ahnungslosigkeit oder Idealismus, andere weil sie die Möglichkeit wittern, auf einen Hype aufzuspringen.

Hätte Murray den Aufforderungen von Usmanows Anwälten zum Rückzug seiner Behauptungen nicht doch Folge leisten sollen, um sie anschliessend vor Gericht zu beweisen? Den üblichen Rechtsweg beschreiten… Als früherer Botschafter der Queen und heutiger Universitäts-Rektor weiss er zweifellos um die Rechtslage – er ging dennoch auf’s Ganze. Warum – das ist schwer einzuschätzen. Ein Eintrag Murrays vom 19. September auf seinem Weblog macht uns allerdings stutzig (Screenshot):

murrayscreen

Das ist, gelinde gesagt, ebenfalls eine sehr massive Aussage. Wir können sie unter Würgen schlucken – aber fragen auch: Ist da vielleicht einer unterwegs, der etwas die Bodenhaftung verloren hat?

Hoffen wir, dass Craig Murrays Vorgehensweise den geschundenen Menschen in Usbekistan hilft. Dann könnte man seine Rechtsbeugung als eine Art Anwendung von (übergeordnetem) Notrecht auffassen.

Berichte britischer Medien:
Guardian: Boris website down after legal row (September 21)
Times Online: Boris Johnson becomes a victim of crossfire in internet war (September 22)

martiniupdate2 Update (some bits later):
Die Affaire wirft in der Swiss Blogosphere bereits erste Schatten, die wie Bremsspuren in Erscheinung treten. Das glatte Pflaster der Auslands-Berichterstattung..? :shock:

By Eric at 5:02 pm CET | Category: Blogs, In Flagranti
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4 Responses to “Usmanow vs Murray oder Hoppla, die Sphere!”

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